Steuerklassendarlehen
Steuerklassendarlehen: besonderer Kredit bei unterschiedlichen Einkommen
Viele Kreditinstitute bieten Kredite für Ehepartner mit besonders günstigen Konditionen an. Bedingung für so einen Kredit ist die Steuerklasse III, IV oder V des Kreditnehmers. Steuerklassendarlehen sind meist klassische Ratenkredite, bei denen die Kreditsumme über eine bestimmte Laufzeit mit monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Deine Vorteile:
- bei geringem Nettoeinkommen möglich ( ab 850,- € )
- bis zu 6.500,- €
- nur eine Gehalts- / Lohnabrechnung erforderlich
- schnell und unkompliziert
Steuerklassen Kredit für Ehepartner
Das deutsche Steuersystem hat für Ehepartner die besonderen Steuerklassen III, IV und V vorgesehen. Da die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft gilt, wird das Einkommen beider Partner addiert und davon eine einzige Einkommensteuer berechnet. Die verschiedenen Steuerklassen dienen dazu, die monatlichen Lohnsteuerabzüge der einzelnen Gatten möglichst nah an den Gesamtabzug am Ende des Jahres zu bringen, um die Differenz bei Abgabe der Steuererklärung gering zu halten. Dabei sind die Steuerklassen III und V für den Fall gedacht, dass ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Der Geringverdiener wird dann in Klasse V eingeordnet und muss vergleichsweise hohe Steuern zahlen, während der Hauptverdiener in Steuerklasse III niedrigere Abgaben abführt.
Einzelne Kreditgeber bieten einen besonders günstigen Kredit für Steuerklasse IV, da ihnen das Einkommen des Ehepartners eine besondere Sicherheit bietet. Die verbreitetste Konstellation ist nach wie vor die, dass der Mann in Steuerklasse III eingeordnet wird, weil er wesentlich mehr als die Frau verdient, die Zuhause bleibt und sich um die Kinder kümmert oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und daher die hohen Abgaben der Steuerklasse V zahlt.
Spezieller Kredit für Ehepartner Steuerklasse III und V
Einige Kreditgeber bieten für einen Kredit bei unterschiedlichen Einkommen, wie sie in einer solchen Konstellation typisch sind, besondere Konditionen und Voraussetzungen an. Vergeben wird ein solcher Kredit nur an Ehepartner. Die Lohnsteuerklasse IV ist für Ehepartner mit annähernd identischem Einkommen gedacht, hier zahlen beide gleich große Abgaben.
Empfänger eines Kredits an Ehepartner ist meist der Geringverdienende in der Familie, der nur mit seinem eigenen Verdienst normalerweise keinen Kredit erhalten würde. Ein Ehepartner-Kredit für geringes Einkommen hat jedoch in der Regel stark vereinfachte Prüfkriterien. Voraussetzung ist beim Großteil der Angebote nur ein bestehender unbefristeter Arbeitsvertrag, allerdings werden im Gegenzug nur Kleinkredite gewährt. Der Kredit für niedrige Einkommen wird teilweise auch ohne Prüfung des Schufaregisters gewährt, sodass negative Einträge kein Hinderungsgrund sind. Außerdem gibt es Angebote für einen Kredit an Ehepartner, die einen laufenden Kredit des besser verdienenden Gatten nicht berücksichtigen, sodass trotz eines laufenden Darlehens, wie zum Beispiel einer Baufinanzierung, ein weiterer Kredit für kurzfristige Anschaffungen aufgenommen werden kann.
Das musst Du bei einem Kredit für geringe Einkommen beachten
Wie bei jedem Kredit sollte auch bei einem Kredit bei Steuerklasse V im Vorfeld gründlich darüber nachgedacht werden, wie und ob dieser auch wieder getilgt werden kann. Auch wenn nur einer der beiden den Vertrag unterzeichnet, sollten für den Kredit beide Ehepartner ihre Einkommen und finanziellen Verpflichtungen auflisten und sorgfältig prüfen, ob sie sich einen weiteren Kredit leisten können. Das ist bei einem Kredit mit Steuerklasse V besonders wichtig, weil die detaillierte Prüfung durch die Bank, die zu risikoreiche Kredite normalerweise ablehnt, hier weniger streng ist.